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Verkaufsbedingungen & Datenschutz

Allgemeine Verkaufs- und Teilnahmebedingungen


Gültig für Veranstaltungen, die in der Schweiz von der Stiftung Rosenkreuz und der Stiftung Lectorium Rosicrucianum, im Folgenden „der Veranstalter“, organisiert werden.

1. Geltungsbereich

Die vorliegenden Bedingungen regeln jede Anmeldung, jede Ticketbestellung, jede Reservierung oder Teilnahme an einer vom Veranstalter organisierten Veranstaltung. Jede Bestellung oder Anmeldung setzt die vorbehaltlose Annahme der vorliegenden Bedingungen voraus. Im Falle von Widersprüchen haben die in einem Angebot, auf einem Ticket oder in einer Reservierungsbestätigung angegebenen Sonderbedingungen Vorrang.

2. Anmeldung und Vertragsabschluss

Die Anmeldung zu einer Veranstaltung gilt erst nach schriftlicher oder elektronischer Bestätigung durch den Veranstalter als verbindlich. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, eine Anmeldung ohne Angabe von Gründen abzulehnen, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist.

 3. Preise und Zahlung

Die Preise sind, sofern nicht anders angegeben, in Schweizer Franken (CHF) angegeben und verstehen sich je nach Angebot inklusive oder exklusive Mehrwertsteuer. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist die Zahlung vor der Veranstaltung oder nach Erhalt der Rechnung fällig. Jeder Zahlungsverzug kann Mahngebühren und gegebenenfalls die Aussetzung des Zugangs zur Veranstaltung nach sich ziehen.

4. Inbegriffene Leistungen

Sofern nicht anders angegeben, umfasst der Preis ausschließlich die Leistungen, die im Angebot, in der Bestätigung oder in der Veranstaltungsbeschreibung ausdrücklich genannt sind. Persönliche Ausgaben, Reisekosten, Versicherungen, zusätzliche Verpflegung oder nicht genannte Leistungen gehen zu Lasten des Teilnehmers oder des Kunden.

5. Änderungen des Programms

Der Veranstalter kann das Programm, den Veranstaltungsort, die Referenten oder die Zeiten aus organisatorischen, technischen, sicherheitsrelevanten oder verfügbarkeitsbedingten Gründen anpassen, sofern dies die zugesagte Leistung nicht wesentlich beeinträchtigt. Im Falle einer wesentlichen Änderung wird der Veranstalter die Teilnehmer so schnell wie möglich informieren.

6. Stornierung durch den Teilnehmer

Im Falle einer Stornierung durch den Teilnehmer oder den Kunden können folgende Gebühren anfallen, sofern keine günstigeren Sonderbedingungen gelten:
bis zu 30 Tage vor der Veranstaltung: Rückerstattung des gezahlten Betrags, vorbehaltlich etwaiger Verwaltungskosten;
29 bis 15 Tage vor der Veranstaltung: Berechnung von 50 % des Preises;
14 bis 0 Tage vor der Veranstaltung: Berechnung von 100 % des Preises.
Der Veranstalter kann diese Beträge je nach Art der Veranstaltung, den bereits entstandenen Kosten und den Bedingungen von Drittanbietern anpassen. Bereits entstandene und nicht erstattungsfähige Kosten können zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

7. Stornierung oder Verschiebung durch den Veranstalter

Muss der Veranstalter eine Veranstaltung aus wichtigem Grund absagen, kann er je nach den Umständen eine Verschiebung, eine Gutschrift oder eine Rückerstattung des gezahlten Preises anbieten, abzüglich der bereits erbrachten oder unwiderruflich gebundenen Leistungen. Der Veranstalter haftet nicht für indirekte Kosten, die dem Teilnehmer entstehen, es sei denn, es liegt grobes Verschulden vor oder eine zwingende gesetzliche Bestimmung sieht etwas anderes vor.

8. Höhere Gewalt

Keine der Parteien haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung aufgrund höherer Gewalt, insbesondere Naturkatastrophen, Brände, Epidemien, behördliche Anordnungen, Streiks, größere Ausfälle oder sonstige unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse. In einem solchen Fall kann der Veranstalter die Veranstaltung je nach Situation verschieben, anpassen oder absagen.

9. Verhalten und Sicherheit

Die Teilnehmer müssen die Sicherheitsvorschriften, die Hausordnung, die Altersbeschränkungen, die Anweisungen des Personals und alle vom Veranstalter mitgeteilten Regeln einhalten. Der Veranstalter kann ohne Rückerstattung jede Person ausschließen, deren Verhalten die Sicherheit, den reibungslosen Ablauf der Veranstaltung oder den Respekt gegenüber den anderen Teilnehmern gefährdet.

10. Haftung

Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, im Rahmen des anwendbaren Schweizer Rechts. Jegliche Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust oder Folgeschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Der Teilnehmer haftet für Schäden, die er an Einrichtungen, Material oder Dritten verursacht.

11. Personenbezogene Daten

Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten gemäss dem anwendbaren schweizerischen Datenschutzrecht, insbesondere dem nDSG. Die Daten werden für die Verwaltung der Anmeldungen, die Erbringung von Dienstleistungen, die Rechnungsstellung, die Kommunikation im Zusammenhang mit der Veranstaltung und gegebenenfalls zur Erfüllung gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen verwendet.

12. Musik und Urheberrechte

Wenn die Veranstaltung die öffentliche Nutzung urheberrechtlich geschützter Musik umfasst, müssen die erforderlichen Genehmigungen und Lizenzgebühren bei der SUISA oder den zuständigen Stellen eingeholt werden. Die damit verbundenen Kosten können je nach Angebot im Preis inbegriffen sein oder separat in Rechnung gestellt werden.

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese Bedingungen unterliegen schweizerischem Recht. Vorbehaltlich zwingender Vorschriften ist der Gerichtsstand 8008 Zürich, Schweiz.